Checkliste - vorläufige personelle Maßnahmen: Vorgehensweise

 Arbeitshilfe 

Lehnt der Betriebsrat eine Einstellung, Versetzung oder Ein- bzw. Umgruppierung ab, kann der Arbeitgeber die Personalmaßnahme gemäß § 100 BetrVG vorläufig durchführen.

1. Vorläufige personelle Maßnahme

Voraussetzungen:

  • Betriebsrat hat unter Beachtung des § 99 Abs. 2 BetrVG der personellen Maßnahme nicht oder noch nicht zugestimmt
  • personelle Maßnahme ist aus sachlichen Gründen dringend erforderlich

2. Unverzügliche Information über vorläufige Maßnahme

  • gegenüber betroffenem Arbeitnehmer

  • gegenüber Betriebsrat

3. Vorgehensweise des Betriebsrats

Möglichkeiten:

  • kein (unverzügliches) Bestreiten der Erforderlichkeit
  • unverzügliches Bestreiten der Erforderlichkeit (§ 100 Abs. 2 BetrVG)

4. Reaktion des Arbeitgebers auf Bestreiten

Möglichkeiten:

  • Arbeitgeber hebt vorläufige personelle Maßnahme auf und betreibt nur Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zu endgültiger Maßnahme
  • Arbeitgeber reagiert nicht:
    • Betriebsrat reagiert auch nicht: vorläufige Maßnahme bleibt aufrechterhalten
    • Betriebsrat verlangt Aufhebung der vorläufigen personellen Maßnahme:
      • Entscheidung durch Arbeitsgericht:
        • Arbeitgeber gewinnt: Einstellung bleibt vorläufig

Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?