Checkliste - vorläufige personelle Maßnahmen: Vorgehensweise
Lehnt der Betriebsrat eine Einstellung, Versetzung oder Ein- bzw. Umgruppierung ab, kann der Arbeitgeber die Personalmaßnahme gemäß § 100 BetrVG vorläufig durchführen.
1. Vorläufige personelle Maßnahme
Voraussetzungen:
- Betriebsrat hat unter Beachtung des § 99 Abs. 2 BetrVG der personellen Maßnahme nicht oder noch nicht zugestimmt
- personelle Maßnahme ist aus sachlichen Gründen dringend erforderlich
2. Unverzügliche Information über vorläufige Maßnahme
gegenüber betroffenem Arbeitnehmer
gegenüber Betriebsrat
3. Vorgehensweise des Betriebsrats
Möglichkeiten:
- kein (unverzügliches) Bestreiten der Erforderlichkeit
- unverzügliches Bestreiten der Erforderlichkeit (§ 100 Abs. 2 BetrVG)
4. Reaktion des Arbeitgebers auf Bestreiten
Möglichkeiten:
- Arbeitgeber hebt vorläufige personelle Maßnahme auf und betreibt nur Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zu endgültiger Maßnahme
- Arbeitgeber reagiert nicht:
- Betriebsrat reagiert auch nicht: vorläufige Maßnahme bleibt aufrechterhalten
- Betriebsrat verlangt Aufhebung der vorläufigen personellen Maßnahme:
- Entscheidung durch Arbeitsgericht:
- Arbeitgeber gewinnt: Einstellung bleibt vorläufig
- Entscheidung durch Arbeitsgericht:
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?