Checkliste - Urlaub: Urlaubsberechnung bei Teilzeitarbeit
Arbeitshilfe
1. Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung
Gesetzlicher Mindestanspruch
- 24 Werktage (Montag - Samstag)
- 20 Arbeitstage (Montag - Freitag)
lt. Tarifvertrag i.d.R. 30 Arbeitstage
2. Berechnung bei Teilzeitbeschäftigung
keine unterschiedliche Berechnung, wenn Teilzeit von Montag - Freitag
Beschäftigung nur an einigen Tagen der Woche
- Umrechnungsformel: Urlaubsanspruch geteilt durch Zahl der Urlaubstage im Betrieb mal Zahl der Wochentage, an denen der Arbeitnehmer arbeitet
- Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet nur 4 Tage/Woche: 30 : 5 x 4 = 24 Urlaubstage
keine regelmäßige Verteilung der Arbeitstage auf Wochen
- Abstellen auf Jahreszeitraum
- Umrechnungsformel: Kalenderjahr hat 52 Wochen mit 5 Arbeitstagen = 260 Arbeitstage / Urlaubsanspruch: Zahl der Urlaubstage im Betrieb x 260 Arbeitstage x Tage, an denen der Arbeitnehmer arbeitet
- Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet 14 Wochen mit je 4 Arbeitstagen und 38 Wochen mit je 5 Arbeitstagen: 30 : 260 x 246 =28,38 Urlaubstage
3. Bedarfsabhängige variable Arbeitszeit (§
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