Checkliste - Urlaub: Dauer, Festlegung, Übertragung
Arbeitshilfe
1. Dauer des Urlaubs
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage, § 3 Abs. 1 BUrlG
24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche / 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche
Verlängerung des Urlaubsanspruchs
- per Gesetz für
- Jugendliche
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer
- per Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
- in der Regel 25 – 31 Urlaubstage
- Aber: Die Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter ist aufgrund einer Altersdiskriminierung unzulässig (BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10)
- Folge: Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf die vereinbarte Höchstdauer
- in der Regel 25 – 31 Urlaubstage
- per Arbeitsvertrag
- per Gesetz für
Urlaubsdauer für Teilzeitbeschäftigte
- (verkürzte) Beschäftigung an jedem Arbeitstag: Gleiche Berechnung wie bei Vollzeitbeschäftigten
- Beschäftigung an einzelnen Tagen in der Woche: Anrechnung der arbeitsfreien Tage bei Berechnung (siehe: Checkliste - Urlaub: Urlaubsberechnung bei Teilzeitarbeit)
2. Festlegung des Urlaubs
Bestimmung der Lage des Urlaubs, § 7 Abs. 1 erster Halbsatz BUrlG
- durch Arbeitgeber
- unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers
- entgegenstehende vorrangige Interessen
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