Checkliste - Urlaub: Betriebsferien
1. Begriff
Schließung des Betriebs
- vollständig
- teilweise
Gewährung von Erholungsurlaub
- für alle Beschäftigten
- für bestimmte Gruppen von Beschäftigten
Vorteil: Es gibt keine Unstimmigkeiten zwischen auf die Schulferien angewiesenen Arbeitnehmern über die Lage ihres Urlaubs
2. Umfang
höchstens 3/5 des Urlaubsanspruchs (nach BAG-Rechtsprechung)
Grund: Arbeitnehmer hat Verfügungsrecht über Urlaubsplanung
3. Entgeltfortzahlung
auch für Arbeitnehmer, die noch keinen Urlaubsanspruch haben
"Urlaub auf Vorschuss" kann nicht zurückgefordert, wenn
- Arbeitnehmer aus Betrieb ausscheidet
- vor Entstehen des Urlaubsanspruchs
4. Festlegung der Betriebsferien
einseitig durch Arbeitgeber
- soweit kein Betriebsrat
- aber Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG
- Einführung der Betriebsferien
- insoweit sogar Initiativrecht (herrschende Meinung)
- Festlegung der Dauer der Betriebsferien
- Festlegung der Einzelheiten durch Betriebsvereinbarung
5. Einfluss des Betriebsurlaubs auf personelle Mitbestimmung
Betriebsrat kann Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen
Anhörungsfristen des § 102 BetrVG, § 626 BGB laufen nicht
Ausnahme: zwingende und unvorhersehbare
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