Checkliste - Urlaub: Allgemeines
1. Arten
- Erholungsurlaub
- Sonderurlaub: zusätzlicher Urlaub aus besonderem Anlass
- unbezahlter Urlaub
- Bildungsurlaub (siehe: Checkliste - Urlaub: Bildungsurlaub)
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung
2. Allgemeine Grundsätze
Anspruchsberechtigung, § 1 BUrlG
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Praktikanten
- Volontäre
- Geringfügig Beschäftigte
Fortzahlung des Arbeitsentgelts
Urlaubsanspruch entsteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis ruht - es sei denn, dies ist durch eine gesetzliche Regelung ausgeschlossen, z.B. in § 17 BEEG für die Elternzeit (BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12).
Urlaubsanspruch: nicht
- Abtretung
- Pfändung
- Vererbung
- Aufrechnung
Staffelung der Urlaubsansprüche nach dem Lebensalter stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Folge: Arbeitnehmer haben Anspruch auf den höchsten Urlaubsanspruch (BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10)
Zur Vermeidung der Doppelgewährung von Urlaub bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr: Ausstellen einer Urlaubsbescheinigung am Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 6 BUrlG).
3. Dauer und Übertragung
- siehe: Checkliste
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