Checkliste - Überstunden: Beteiligung des Betriebsrats
Arbeitshilfe
1. Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats
- bei Anordnung von Überstunden, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- Voraussetzung: Keine abschließende Regelung durch Tarifvertrag oder Gesetz
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung möglich
- kein Verzicht auf Mitbestimmungsrecht
- auch nicht bei mehrjähriger Unkündbarkeit
- bei Anordnung von Überstunden in Auswirkung von Streiks
- Mitbestimmungsrecht umstritten
- nach BAG kein Mitbestimmungsrecht, wenn
- Betrieb des Arbeitgebers von Streik unmittelbar betroffen
- Arbeitgeber mit arbeitswilligen Arbeitnehmern unter Anordnung von Überstunden die Produktion aufrechterhalten will
- Begründung: Neutralitätspflicht des Betriebsrats
2. Prüfung der Zulässigkeit der Anordnung von Überstunden
- Anordnung der Überstunden im Einklang mit der gesetzlichen (Arbeitszeitgesetz) oder tariflichen Vorschrift?
- Gibt es für den betreffenden Arbeitnehmer besondere Vorgaben (Jugendlicher, schwangere Arbeitnehmerin, Schwerbehinderter Arbeitnehmer)?
- Vorliegen eines betrieblichen Grundes oder Dauerzustand
3. Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
- Antrag auf Unterlassung betriebsverfassungsrechtswidriger Maßnahmen beim Arbeitsgericht, § 23 Abs. 3 BetrVG
- Voraussetzung:
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?