Checkliste - Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf
1. Definition
Bestimmte Form der Teilzeitarbeit
Vereinbarungen, nach denen
die Arbeitszeit dem tatsächlichen Arbeitsanfall angepasst wird und
der Teilzeitbeschäftigte auf Abruf des Arbeitgebers zur Verfügung stehen muss
= kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Abkürzung: KAPOVAZ).
2. Arbeitsvertrag
Abschluss eines Arbeitsvertrages
nicht ausreichend: Abschluss eines Rahmenarbeitsvertrages (denn hierbei gibt es keine wechselseitigen Leistungspflichten)
Beispiele:
- Eintragung von Studenten in Liste auf Abruf
- Ärzte im Blutspendedienst bei Bezahlung des einzelnen Einsatzes ohne Leistungspflicht
Pflichtig: Vereinbarung über die Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit
Erforderlich
Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen/täglichen Arbeitszeit, § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
Wenn keine Arbeitszeit festgelegt ist, so gilt eine Arbeitszeit
von 20 Wochenstunden
und täglich mindestens drei aufeinander folgenden Stunden als vereinbart
Andere Regelung durch Tarifvertrag möglich – auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers
Nicht ausreichend
Festlegung einer gewissen Bandbreite
Aber ausreichend:
Vereinbarung einer Mindestarbeitszeit
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