Checkliste - Tarifvertrag: tarifvertragliche Rechte
Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, des Betriebsrats bzw. der Gewerkschaft zur Durchsetzung ihrer tarifvertraglichen Rechte aufgezeigt:
1. Wirkung von Normen eines Tarifvertrags
Rechtsgrundlage ist § 4 TVG,
gemäß § 4 Abs. 1 TVG gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.
gemäß § 4 Abs. 3 sind abweichende Abmachungen nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zu Gunsten des Arbeitnehmers enthalten
gemäß § 4 Abs. 4 TVG ist ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig,
siehe auch u.a. BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 643/19.
2. Möglichkeiten des Arbeitnehmers zur Durchsetzung der tarifvertraglichen Rechte
- Geltendmachung der Rechte gegenüber Arbeitgeber:
- Arbeitnehmer
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?