Checkliste - Sexuelle Belästigung: Maßnahmen zur Vermeidung

 Arbeitshilfe 

1. Mitarbeiter informieren (welche Handlungen unterliegen der sexuellen Belästigung? Definition in § 3 Abs. 4 AGG)

  • auf Betriebsversammlungen
  • bei Bürobesprechungen
  • im Rahmen von Fortbildungen
  • am Schwarzen Brett/im Intranet

2. Verbote für pornographische Medien erlassen

  • Bilder und Fotos
  • Kalender
  • Plakate
  • Bildschirmschoner

3. Ggf. Verbot der privaten Nutzung des Internets erlassen

4. Sexistische Werbung des Unternehmens einschränken

  • Einlegen einer Beschwerde bei zuständiger Stelle im Betrieb (§ 13 AGG)
    • in Anzeigen
    • auf Werbegeschenken
    • in Form von Werbegags

5Sexuelle Belästigung verbieten

  • Aufnahme in Arbeitsverträgen, insbesondere bei Vorgesetzten und Ausbildern
  • Betriebsvereinbarung

6. Konsequenzen ankündigen

  • gegen belästigende Personen, d.h.
    • Kollegen
    • Vorgesetzte
    • Kunden, Patienten und Klienten
    • sonstige Dritte
  • in Form von
    • Abmahnungen
    • Versetzungen
    • Kündigungen
    • Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen (§§ 13 – 15 AGG)

7. Konsequenzen ankündigen

  • gegen den untätigen Arbeitgeber
  • auf das Leistungsverweigerungsrecht

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