Checkliste - Sexuelle Belästigung: Maßnahmen zur Vermeidung
Arbeitshilfe
1. Mitarbeiter informieren (welche Handlungen unterliegen der sexuellen Belästigung? Definition in § 3 Abs. 4 AGG)
- auf Betriebsversammlungen
- bei Bürobesprechungen
- im Rahmen von Fortbildungen
- am Schwarzen Brett/im Intranet
2. Verbote für pornographische Medien erlassen
- Bilder und Fotos
- Kalender
- Plakate
- Bildschirmschoner
3. Ggf. Verbot der privaten Nutzung des Internets erlassen
4. Sexistische Werbung des Unternehmens einschränken
- Einlegen einer Beschwerde bei zuständiger Stelle im Betrieb (§ 13 AGG)
- in Anzeigen
- auf Werbegeschenken
- in Form von Werbegags
5Sexuelle Belästigung verbieten
- Aufnahme in Arbeitsverträgen, insbesondere bei Vorgesetzten und Ausbildern
- Betriebsvereinbarung
6. Konsequenzen ankündigen
- gegen belästigende Personen, d.h.
- Kollegen
- Vorgesetzte
- Kunden, Patienten und Klienten
- sonstige Dritte
- in Form von
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Kündigungen
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen (§§ 13 – 15 AGG)
7. Konsequenzen ankündigen
- gegen den untätigen Arbeitgeber
- auf das Leistungsverweigerungsrecht
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