Checkliste - Sexuelle Belästigung: Allgemeines
1. Nach dem AGG
1.1 Gesetzliche Grundlage
Ziel: Wahrung der Würde von Frauen und Männern durch Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
1.2 Begriff
Definition (§ 3 Abs. 4 AGG): Wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Beachte: seit Inkrafttreten des AGG betrifft das nicht nur vorsätzliches, sondern auch das unbewusste Verhalten
Verhalten muss sich aus Sicht eines objektiven Beobachters als unerwünscht darstellen
Beispiel:
Bei der Aussage, eine Frau habe einen schönen Busen, handelt es sich nicht um ein sozialadäquates Kompliment, sondern um eine unangemessene Bemerkung
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