Checkliste - Schwerbehinderte: Kündigung - Integrationsamt Entscheidung
1. Ordentliche Kündigung (§ 171 SGB IX)
§ 170 Abs. 2 SGB IX: Stellungnahme von Betriebs- und Personalrat
Entscheidung innerhalb eines Monats
Sollvorschrift, d.h. in begründeten Ausnahmefällen Überschreitung der Frist möglich
bei nicht gerechtfertigter Überschreitung
- unter Umständen Schadenersatzanspruch gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
- nach 3 Monaten Möglichkeit, Untätigkeitsklage einzureichen gemäß §§ 42, 75 VwGO
wenn Ablauf der Monatsfrist ohne Kündigung -> keine Zustimmungsfiktion
Zustimmung muss dem AG zugegangen sein, vorher darf keine Kündigung erfolgen (anders außerordentliche Kündigung !)
Widerspruch und Klage des AN gegen die Zustimmung haben keine aufschiebende Wirkung, § 171 Abs. 4 SGB IX
Eine ohne die erforderliche Zustimmung erklärte Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig, es besteht dann keine Klagefrist, d.h. der Arbeitgeber kann auch später als drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eine
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