Checkliste - Schweigepflicht: Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis
Soweit der Arbeitgeber den Betriebsrat unter Berufung auf das Vorliegen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses daran hindern will, die erteilten Informationen an die Belegschaft weiterzugeben, hat der Betriebsrat vor der Weitergabe der Informationen zu prüfen, ob diese der Schweigepflicht des Betriebsrats gem. § 79 BetrVG unterfallen oder weitergegeben werden dürfen.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz regelt nicht die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen.
Die Prüfung hat in folgenden Schritten zu erfolgen:
Liegt objektiv ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vor?
Betriebsgeheimnis
Konstruktionszeichnungen von Neuentwicklungen
Experimente der Forschungsabteilung
neue Herstellungsverfahren
andere Angelegenheiten vorwiegend technischer Art
Geschäftsgeheimnis
Produktplanungen
Markt- und Absatzstrategien gegenüber Konkurrenten
Kundenlisten
Lohn- und Gehaltstabellen (evtl.)
andere kaufmännische Vorgänge oder Tatsachen
Begriffsbestimmung in § 2 Geschäftsgeheimnisgesetz kann herangezogen werden.
Wem ist die Tatsache oder der Vorgang bekannt?
nur einem begrenzten Personenkreis
dann Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder
kein Betriebs- oder
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