Checkliste - Schweigepflicht: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Definition
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis:
- Tatsachen
- die in Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen
- nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind
- nicht offenkundig sind
- nach dem Willen des Arbeitgebers und im Rahmen eines berechtigten Interesses geheim gehalten werden sollen
kein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis:
- allgemein bekannte Verfahren
- allgemein bekannte Tatsachen
Verschwiegenheitspflicht:
- Verbot der Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an unberechtigte Dritte
2. Rechtsgrundlagen einer Verschwiegenheitspflicht
Arbeitsvertrag
- arbeitsvertragliche Nebenpflicht
- gilt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
- bei ausdrücklicher Regelung
- zulässig ist die Erstreckung der Verschwiegenheitspflicht auch hinsichtlich aller Tatsachen, die von Arbeitgeber als vertraulich bezeichnet werden, aber keine Geschäftsgeheimnisse sind
- nicht zulässig: Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich alle dem Arbeitnehmer bekannt werdender geschäftlicher Tatsachen (übermäßige Vertragsbindung gemäß § 138 Abs. 1 BGB)
- Sanktionen bei Verletzung:
- Schadensersatz
- außerordentliche Kündigung/verhaltensbedingte ordentliche Kündigung
- Unterlassungsklage des Arbeitnehmers
§ 17 UWG: Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Sanktionen
- Verhängung
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