Checkliste - Ordnung im Betrieb: Internetnutzung - Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Rechtsgrundlage
- nicht gesetzlich geregelt
- Arbeitgeber ist frei in der Entscheidung, ob die private Nutzung erlaubt oder verboten wird, Entscheidung unterliegt dem Direktionsrecht
- Verbot kann ausgesprochen werden:
- im Arbeitsvertrag
- in einer Betriebsvereinbarung
- in einem Rundschreiben am Schwarzen Brett, Intranet etc.
2. Aktuelle Rechtslage
Arbeitgeber kann private Internetnutzung ausdrücklich erlauben oder stillschweigend dulden - oder verbieten.
- Nutzung ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers
- Nutzung mit Erlaubnis des Arbeitgebers
- bei exzessivem Gebrauch ebenfalls Kündigung möglich
- Voraussetzung: vorherige Abmahnung
- möglicherweise Minderung des Arbeitsentgelts wegen zeitweiligen Nichtnachkommens der Arbeitspflicht.
3. Zulässiger Umfang der privaten Internetnutzung
Grundsätzlich
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