Checkliste - Mobbing: Maßnahmen des Betriebsrats
Arbeitshilfe
1. Beschwerderecht des Arbeitnehmers, § 85 Abs. 1 BetrVG, § 13 AGG
- Prüfung der Beschwerde auf sachliche Berechtigung
- Bescheidung nach pflichtgemäßem Ermessen durch Beschluss
- Berechtigung der Beschwerde
- Hinwirken auf Abhilfe durch Arbeitgeber
- Uneinigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Berechtigung der Beschwerde:Einschalten der Einigungsstelle
2. Entfernung des betriebsstörenden Arbeitnehmers
- Recht des Betriebsrats
- Verlangen nach Entlassung oder Versetzung des mobbenden Arbeitnehmers, § 104 BetrVG
- Voraussetzung: Untätigkeit des Arbeitgebers
- Verfahren: Einleiten eines Beschlussverfahrens (vgl. BAG, 28.03.2017 – 2 AZR 551/16)
- Antrag bei Arbeitsgericht
- Inhalt: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der beantragten Maßnahme
- Voraussetzung: weitere Untätigkeit des Arbeitgebers
- Entscheidung im Beschlussverfahren, § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; §§ 80 ff. ArbGG
3. Überwachungspflicht
- Überwachungspflicht des Betriebsrats, § 75 Abs. 1 BetrVG
- Inhalt: Behandlung aller im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit
- Pflichten bei Verstößen gegen Grundsätze
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