Checkliste - Mobbing: Maßnahmen des Arbeitgebers
Arbeitshilfe
1. Unterrichtung
- Klärung des Sachverhalts
- Ansprechen des mobbenden Arbeitnehmers
- auf unzulässiges Verhalten
- deutlicher Hinweis: Verhalten nicht hinnehmbar
- Verstoß gegen Ordnung des Betriebs
- Störung des Betriebsfriedens
2. Abmahnung des mobbenden Arbeitnehmers
- konkrete Darstellung des Vorfalls
- Hinweis, dass im Wiederholungsfall Ausspruch einer Kündigung erfolgt
3. Versetzung/Umsetzung
- Verpflichtung aus Fürsorgepflicht: Versetzung bzw. Umsetzung des mobbenden Arbeitnehmers und/oder des gemobbten Arbeitnehmers
- Zweck: Vermeidung von persönlichen Kontakten:
4. Kündigung
- ordentliche (fristgerechte) Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
- in der Regel erst nach erteilter Abmahnung
- außerordentliche (fristlose) Kündigung
- ohne Abmahnung
- bei schweren Verstößen gegen Haupt- oder Nebenpflichten aus Arbeitsvertrag
- Beispiele
- grobe Beleidigungen
- sexueller Belästigung
- Interessenabwägung
- je intensiver Mobbing, desto mehr Zerstörung der Vertrauensgrundlage für Fortführung des Arbeitsverhältnisses
- gilt besonders, wenn Täter Mobbing fortsetzt, obwohl Mobbing bereits erkennbar zu Erkrankung des Opfers geführt hat
- Beispiele
- Einhalten der Zweiwochenfrist des
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