Checkliste - Massenentlassung: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Allgemeines
- Zweck der Anzeigepflicht bei Massenentlassungen
- Schutz des Arbeitsmarktes vor Überflutung mit Arbeitssuchenden
- rechtzeitige Vorbereitung der Arbeitsagenturen auf Zustrom von Arbeitssuchenden
- Rechtsgrundlage:
- §§ 17 ff. KSchG
- Zwingende Vorschrift: nicht abänderbar durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung!
2. Begriff der Massenentlassung
- Entlassung von bestimmter Quote von Arbeitnehmern:
- in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmer mehr als 5 Arbeitnehmer
- in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmer 10% der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer
- in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmer mindestens 30 Arbeitnehmer
- Bestimmung der Arbeitnehmerzahl nach Kopfzahl, d.h.
- unabhängig von Voll- oder Teilzeitarbeit
- fristlose Entlassungen werden nicht mitberechnet
- Entlassung binnen 30 Kalendertagen
3. Betrieblicher Geltungsbereich
- Entlassungen müssen denselben Betrieb betreffen
- Bestimmung des Begriffs "Betriebs": Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung geändert (BAG, 13.02.2020
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