Checkliste - Lohnpfändung: Ablauf des Verfahrens

 Arbeitshilfe 

1. Beteiligte des Gehaltspfändungsverfahrens

  • Gläubiger des Arbeitnehmers
  • Arbeitnehmer als Schuldner
  • Arbeitgeber als Drittschuldner

2. Übersicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • Vorpfändung gemäß § 845 ZPO, d.h. vorläufiges Zahlungsverbot zur Sicherung des Gläubigeranspruchs
  • Pfändungs- und Überweisungsverbot
  • Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO, d.h. Aufforderung zur Auskunft

3. Vorpfändung

  • Voraussetzung: vollstreckbarer Titel (d.h. Urteil)
  • Bewirkung durch Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung an Arbeitgeber
  • Wirkungen:
    • – Arbeitgeber darf keine pfändbaren Vergütungsanteile an Arbeitnehmer auszahlen
    • – Arbeitnehmer darf nicht mehr über seinen Vergütungsanspruch verfügen
    • – Gläubiger erhält Pfandrecht, wenn innerhalb eines Monats Pfändung bewirkt wird
  • Wegfall der Wirkungen: wenn nicht innerhalb eines Monats Pfändung bewirkt wird oder eine neue Vorpfändung erfolgt

4. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht

  • Voraussetzung:
    • vollstreckbarer Titel
    • Vollstreckungsklausel
  • Bewirkung durch Zustellung des Beschlusses an Arbeitgeber
  • Wirkungen:
    • Arbeitgeber darf keine pfändbaren Vergütungsanteile an Arbeitnehmer auszahlen
    • die Pfändungsgrenzen des Arbeitseinkommens bestimmen

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