Checkliste - Lohnpfändung: Ablauf des Verfahrens
Arbeitshilfe
1. Beteiligte des Gehaltspfändungsverfahrens
- Gläubiger des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer als Schuldner
- Arbeitgeber als Drittschuldner
2. Übersicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Vorpfändung gemäß § 845 ZPO, d.h. vorläufiges Zahlungsverbot zur Sicherung des Gläubigeranspruchs
- Pfändungs- und Überweisungsverbot
- Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO, d.h. Aufforderung zur Auskunft
3. Vorpfändung
- Voraussetzung: vollstreckbarer Titel (d.h. Urteil)
- Bewirkung durch Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung an Arbeitgeber
- Wirkungen:
- – Arbeitgeber darf keine pfändbaren Vergütungsanteile an Arbeitnehmer auszahlen
- – Arbeitnehmer darf nicht mehr über seinen Vergütungsanspruch verfügen
- – Gläubiger erhält Pfandrecht, wenn innerhalb eines Monats Pfändung bewirkt wird
- Wegfall der Wirkungen: wenn nicht innerhalb eines Monats Pfändung bewirkt wird oder eine neue Vorpfändung erfolgt
4. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht
- Voraussetzung:
- vollstreckbarer Titel
- Vollstreckungsklausel
- Bewirkung durch Zustellung des Beschlusses an Arbeitgeber
- Wirkungen:
- Arbeitgeber darf keine pfändbaren Vergütungsanteile an Arbeitnehmer auszahlen
- die Pfändungsgrenzen des Arbeitseinkommens bestimmen
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