Checkliste - Leitende Angestellte: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Begriff
- Arbeitnehmer
- mit unternehmerischen Teilfunktionen (typische Arbeitgeberfunktionen)
- Beteiligung in besonderem Umfang an Entwicklung und Gestaltung des Betriebes
2. Definition
- leitender Angestellter = wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb die in § 5 Abs. 3 BetrVG näher bezeichneten Funktionen erfüllt
- Die Rechtsprechung ist sehr zurückhaltend bei der Anerkennung eines Leitenden Angestellten
- Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG
- selbstständige Entscheidung
- Entscheidung
- frei von Weisungen des Arbeitgebers
- aber Bindung an Stellenplan etc.
- Befugnis
- gleichzeitig für Einstellung und Entlassung
- für erheblichen Teil der Belegschaft
- Generalvollmacht und Prokura (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG)
- Prokura: Inhalt der Prokura: gesetzlich festgelegt, §§ 48, 49 HGB
- mit der Prokura verbundene Aufgaben dürfen nicht von untergeordneter Bedeutung sein (BAG 27.09.2001 – 2 AZR 176/00)
- verlangt werden unternehmerische Führungsaufgaben; eine Stabsfunktion genügt diesen Anforderungen nicht (BAG, 25.03.2009 – 7 ABR 2/08)
- Generalvollmacht =
- zum
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