Checkliste - Leiharbeit: Mitteilungspflichten
Arbeitshilfe
1. Verleiherpflichten
Meldepflichten gegenüber Bundesagentur für Arbeit
- unaufgeforderte Anzeige (§ 7 Abs. 1 AÜG)
- Verlegung, Schließung oder Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben
- soweit diese die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand haben
- Erteilung aller Auskünfte
- zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- wahrheitsgemäße, vollständige, fristgemäße und unentgeltliche Erteilung
- Vorlage von Geschäftsunterlagen auf Verlangen
- Gestatten des Betretens der Geschäftsräume
- durch Erlaubnisbehörde
- nur in Einzelfällen
- Durchsuchungen nur mit richterlichem Beschluss
- Erstattung von halbjährlichen statistischen Meldungen (§ 8 AÜG)
- unaufgeforderte Anzeige (§ 7 Abs. 1 AÜG)
Informationspflichten des Verleihers gegenüber dem Arbeitnehmer
- Pflicht zur Niederlegung der Arbeitsbedingungen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt (§ 11 AÜG i.V.m. § 2 NachwG)
- wesentlicher Inhalt
- Niederlegung
- schriftlich
- Frist jetzt gestaffelt (vgl. § 2 Satz 4 NachwG)
- Unterzeichnung der Niederschrift
- elektronische Unterschrift ausreichend
- vor jeder Überlassung Pflicht zur Information, dass es sich um eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer handelt (§ 11 Abs. 2
- Pflicht zur Niederlegung der Arbeitsbedingungen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt (§ 11 AÜG i.V.m. § 2 NachwG)
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