Checkliste - Kurzarbeit: Betriebsvereinbarung - Inhalt

 Arbeitshilfe 

1. Mindestinhalte nach der Rechtsprechung

  • Die Einführung von Kurzarbeit kann nicht einseitig von dem Arbeitgeber angeordnet werden; notwendig ist eine Rechtsgrundlage.
  • Durch eine Betriebsvereinbarung kann mit unmittelbarer und zwingender Wirkung Kurzarbeit eingeführt werden.
  • Dabei muss diese jedoch sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.
  • Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14).

2. Präambel

  • Beschreibung der Notwendigkeit von Kurzarbeit
  • Vermeidung von Entlassungen als Zielsetzung

3.Geltungsbereich

  • Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des Betriebes
  • Beschäftigtengruppen ohne Anspruch:
    • Arbeitnehmer im Rentenalter:
      • Arbeitnehmer, die ihre individuelle Regelaltersgrenze für den Rentenbezug überschritten haben und weiterarbeiten (mit oder ohne Rentenbezug):
      • hier keine Pflicht des Arbeitgebers zur Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung (§ 28

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