Checkliste - Kündigung: Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
1. Ordentliche Kündigung: § 15 KSchG
1.1 Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung für den in § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG genannten Personenkreis (sog. statusbezogener Kündigungsschutz / Sonderkündigungsschutz)
1.1.1 Personenkreis
Mitglieder des Betriebsrats
Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, §§ 60 ff BetrVG
Mitglieder einer Bordvertretung, § 115 BetrVG
Mitglieder des Seebetriebsrats, § 116 BetrVG
Vertrauensperson der Schwerbehinderten, § 96 Abs. 3 SGB IX
Mitglieder einer durch Tarifvertrag gebildeten "anderen" Arbeitnehmervertretung, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
1.1.2 Umfang des Kündigungsschutzes: Ausschluss einer ordentlichen Kündigung
Beginn des Kündigungsschutzes: mit Beginn der Amtszeit, d.h. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Achtung: Entscheidend für Kündigungsschutz ist der Zugang der Kündigung, nicht der Ablauf der Kündigungsfrist.
Ende des Kündigungsschutzes:
Grundsätzlich mit Ende der Amtszeit, d.h. mit Ablauf der regulären Amtszeit des jeweiligen Organs
mit Niederlegung des Amts
mit Ausscheiden aus dem Betrieb durch Versetzung etc.
mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mit rechtskräftiger Entscheidung
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