Checkliste - Kündigung: Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitshilfe
1. Allgemeine Voraussetzung
- Kündigung ist wirksam, wenn sie durch dringende betriebliche Bedürfnisse gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG)
- Anforderungen sind gesetzlich nicht definiert
- Nach den Vorgaben der Rechtsprechung ist wie folgt zu unterscheiden:
- Die unternehmerische Entscheidung zur Personalreduzierung.
- Das dringende betriebliche Erfordernis, auf dem die Unternehmerentscheidung beruht (d.h. der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit):
- Der Arbeitgeber muss darlegen, inwieweit seine Entscheidung zur Personalreduzierung zum dauerhaften Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers geführt hat.
- Der dauerhafte Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit kann auf folgenden Ursachen beruhen:
- Außerbetrieblichen Ursachen (Auftragsrückgang):
- Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die außerbetrieblichen Ursachen zum Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes geführt haben.
- Nicht ausreichend: bloßer Hinweis auf auslaufende Aufträge und das Fehlen von Anschlussaufträgen (BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10)
- Innerbetriebliche Ursachen (z.B. Umstrukturierung des Personalbestandes, Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der
- Außerbetrieblichen Ursachen (Auftragsrückgang):
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?