Checkliste - Kündigung: Allgemeiner Kündigungsschutz
1. Grundsätzliches
Bei der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung ist wie folgt zu unterscheiden:
- Auf das Arbeitsverhältnis ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar oder
- das Kündigungsschutzgesetz ist eben nicht anwendbar.
Daneben besteht ein besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen (siehe insofern die Checkliste „Besonderer Kündigungsschutz – bestimmte Arbeitnehmergruppen“)
2. Persönliche Voraussetzungen für Kündigungsschutz nach dem KSchG
Arbeitnehmereigenschaft
- auch Arbeitnehmer sind
- leitende Angestellte (Begriffsbestimmung in § 5 Abs. 3 BetrVG)
- keine Arbeitnehmer sind (§ 14 Abs. 1 KSchG)
- Mitglieder eines Organs einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer der GmbH)
- auch Arbeitnehmer sind
Ablauf der Wartezeit, d.h. Betriebs- oder Unternehmenszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung im Zeitpunkt der Kündigung:
- Beginn grundsätzlich mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsvertrages, tatsächliche Arbeitsleistung nicht erforderlich
- Änderung der Beschäftigung in der Regel unbeachtlich
- Berechnung:
- Für den Beginn der Wartezeit ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem ab die Arbeitsvertragsparteien ihre
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