Checkliste - Kündigung: Änderungskündigung - betriebsbedingt
Arbeitshilfe
1. Begriff
- Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen
2. Anwendbare Vorschriften: § 2 KSchG
- keine Besonderheiten gegenüber "normaler Kündigung", d.h.
- Kündigungsschutz bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Kündigungsfristen müssen eingehalten werden
- Besonderer Kündigungsschutz bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Betriebsratsanhörung notwendig
3. Formanforderungen
- Vor Ausspruch der Änderungskündigung muss der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen angeboten haben. Ziel ist, dass es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden soll, die geänderten Arbeitsbedingungen freiwillig anzunehmen.
- Sowohl Kündigung als auch das Angebot der neuen Arbeitsbedingungen muss schriftlich erfolgen.
- Gleichzeitig muss der wesentliche Inhalt der neuen Arbeitsbedingungen dargelegt werden.
- Das Fortsetzungsangebot muss die versprochenen Dienste, d.h. die Art der geschuldeten Arbeitsleistung genau erkennen lassen (BAG, 26.01.2017 – 2 AZR 68/16).
- Unzulässig ist jedoch der Ausspruch einer Vielzahl von Kündigungen, die jede für sich zwar die zu ändernde Vertragsbedingung erläutert und einen Hinweis
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