Checkliste - Krankheit: Entgeltfortzahlung Mehrfacherkrankung
Arbeitshilfe
1. Allgemeines
gesetzliche Grundlage § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG
- Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit die für Dauer
- von 6 Wochen
- bei Mehrfacherkrankungen nach Ablauf gewisser Fristen mehr als 6 Wochen
- Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit die für Dauer
2. Formen der Mehrfacherkrankung
Wiederholungserkrankung
- es handelt sich um eine medizinisch neue Erkrankung
- Der Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht jedes Mal wieder neu.
- Ausnahme: die neue Erkrankung tritt während eines Entgeltfortzahlungszeitraums auf -> keine Verlängerung der bestehenden Entgeltfortzahlung
Fortsetzungserkrankung
- Der Arbeitnehmer erkrankt erneut an demselben Leiden
- Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur 6 Wochen
- Anspruch entsteht neu, wenn
- der Arbeitnehmer vor seiner erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate gearbeitet hat oder
- oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit ein Zeitraum von zwölf Monaten vergangen ist.
So geht's
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