Checkliste - Krankheit: betriebliches Eingliederungsmanagement
1. Rechtsgrundlage
Form der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
grundsätzlich freiwilliges Angebot des Arbeitgebers
2. Voraussetzungen
Der Arbeitnehmer war innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt.
- Berechnung der Jahresfrist:
- nicht Kalenderjahr, sondern Beginn mit erstmaliger Arbeitsunfähigkeit
- Bei wiederholter Jahresfrist:
- Ebenfalls muss innerhalb von zwölf Monaten der Zeitraum von sechs Wochen überschritten sein.
- Berechnung der Jahresfrist:
Der Arbeitnehmer ist nunmehr genesen bzw. es ist nicht auszuschließen, dass seine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
3. Zweck
Im Rahmen der Wiedereingliederung soll der Arbeitnehmer schrittweise an die Arbeitstätigkeit eingewöhnt werden.
Erhaltung des Arbeitsplatzes
Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
4. Durchführung: keine inhaltlichen Vorgaben
z.B. durch
- stufenweise, d.h. stundenweise Wiedereingliederung
- die Durchführung eines Arbeitsversuches
- Veränderung des Arbeitsplatzes durch den Einsatz von Hilfsmitteln
5. Vergütung während des Eingliederungsmanagements
Krankengeld der Krankenkasse
Keine Vergütungspflicht
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