Checkliste - Jugendarbeitsschutz: Allgemeines

 Arbeitshilfe 

1. Allgemeines

  • Ziel: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Überlastungen im Arbeits- und Ausbildungsverhältnis
  • gesetzliche Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz
    • zwingende Regelungen, d.h. Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen, § 134 BGB
    • auch bei Einwilligung des gesetzlichen Vertreters in abweichende Regelung

2. Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

  • Beschäftigung eines Kindes oder eines Jugendlichen
    • in Berufsausbildung, als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis
    • nicht erfasst
      • selbstständige Tätigkeit
      • Tätigkeit in Vereinen, Jugendgruppen oder ähnlichen Organisationen
  • Definitionen
    • Kind = wer noch nicht 15 Jahre alt ist
    • Jugendlicher
      • = wer bereits 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist
      • Behandlung wie Kinder bei Unterliegen der Vollzeitschulpflicht

3. Beschäftigungsverbote

  • bestimmte Art von Arbeiten, d.h.
    • die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen
    • durch die sie sittlich gefährdet werden
    • die mit Unfallgefahren verbunden sind, die ein Jugendlicher aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder wegen fehlender Erfahrung nicht erkennen

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