Checkliste - Jugendarbeitsschutz: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Allgemeines
- Ziel: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Überlastungen im Arbeits- und Ausbildungsverhältnis
- gesetzliche Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz
- zwingende Regelungen, d.h. Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen, § 134 BGB
- auch bei Einwilligung des gesetzlichen Vertreters in abweichende Regelung
2. Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Beschäftigung eines Kindes oder eines Jugendlichen
- in Berufsausbildung, als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis
- nicht erfasst
- selbstständige Tätigkeit
- Tätigkeit in Vereinen, Jugendgruppen oder ähnlichen Organisationen
- Definitionen
- Kind = wer noch nicht 15 Jahre alt ist
- Jugendlicher
- = wer bereits 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist
- Behandlung wie Kinder bei Unterliegen der Vollzeitschulpflicht
3. Beschäftigungsverbote
- bestimmte Art von Arbeiten, d.h.
- die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen
- durch die sie sittlich gefährdet werden
- die mit Unfallgefahren verbunden sind, die ein Jugendlicher aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder wegen fehlender Erfahrung nicht erkennen
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