Checkliste - Insolvenz: Insolvenzgeld
1. Sinn und Zweck
Schutz der Arbeitnehmer vor Gehaltsausfällen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
Zahlung des noch ausstehenden Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor einem der folgenden Ereignisse:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen des Arbeitgebers
- Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
- endgültige Einstellung der Betriebstätigkeit, wenn Insolvenzverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt
4. Finanzierung
Monatliche Umlage durch alle Arbeitgeber, § 358 SGB III
Höhe des Umlagesatzes in § 360 SGB III festgelegt
Durch Rechtsverordnung kann aber ein anderer Umlagesatz festgelegt werden, so z.B. durch die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023
5. Antrag auf Insolvenzgeld
Antrag des Arbeitnehmers
- bei zuständiger Arbeitsagentur
- innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Insolvenzereignis
Fristversäumung ohne Verschulden
- Anspruch bleibt erhalten
- wenn Nachholen innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes
- aber kein Anspruch,
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