Checkliste - Gruppenarbeit: Einführung
Arbeitshilfe
Angesichts weniger tarifvertraglicher Reglungen ist der Betriebsrat bei der Einführung von Gruppenarbeit gefordert. Folgende Schritte sind einzuhalten:
1. Ermittlung des Informationsbedarfs
- Was plant die Geschäftsleitung?
- Wie sieht das Konzept aus?
- Wie soll die Einführung ablaufen?
- Welche Bereiche im Betrieb sind betroffen?
2. Informationsanspruch des Betriebsrats
- allgemeiner Informationsanspruch des Betriebsrats, § 80 Abs. 2 BetrVG
- Unterrichtung über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze, § 90 BetrVG
- Unterrichtung über die Personalplanung, § 92 BetrVG
- ggf. Unterrichtung über geplante Betriebsänderungen (in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten), § 111 Satz 2 Nr. 4 und 5 BetrVG
3. Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG
- keine Mitbestimmung, ob Gruppenarbeit eingeführt wird, aber wie sie durchgeführt wird
- Mitbestimmungsrecht bezieht sich insbesondere auf
- technische und organisatorische Gestaltung der Arbeitsstätte
- Arbeitsvorbereitung, z.B. Materialbeschaffung und Lagerhaltung
- Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gruppe
- Information
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