Checkliste - Gruppenarbeit: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Grundsätze
- Definition: Wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.
- Unterscheidung zwischen Betriebsgruppe und Eigengruppe (siehe: Checkliste - Gruppenarbeit: Arten)
- Abgrenzung von
- Zufallsgemeinschaften
- d.h. Zusammenarbeit von mehreren Personen in einem Gebäude oder Großraumbüro
- rechtlich unerhebliche Zusammenarbeit
- Job-Sharing / Arbeitsplatzteilung
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnis
- abwechselnde Teilung eines Arbeitsplatzes
- Zufallsgemeinschaften
2. Beteiligung des Betriebsrates
- Bildung einer Betriebsgruppe
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 10, 11, 13 und § 99 BetrVG
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG
- vom Arbeitgeber veranlasster Gruppenwechsel eines Arbeitnehmers
- Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG
- Grund: Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG
- Aufstellung von Grundsätzen über die Durchführung von Gruppenarbeit
- Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG
- Beispiele für Mitbestimmungsrecht
- Regelungen zur Wahl eines Gruppenleiters
- Regelungen zu dessen Stellung und Aufgaben
- Abhalten von Gruppengesprächen
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