Checkliste - Gleichbehandlung: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Rechtsgrundlage
2. Geltungsbereich des Gesetzes
- Verbot der Benachteiligung von Arbeitnehmern aus den in § 1 AGG genannten Gründen:
- Geschlecht (vgl. Checkliste "Allgemeine Gleichbehandlung - Geschlecht")
- Behinderung:
- auch eine Aids-Erkrankung gilt nun als Behinderung (BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12)
- im Arbeitsleben gilt nun auch eine Adipositas (Fettleibigkeit) als Behinderung (EuGH, 18.12.2014 - C 354/13)
- sexuelle Identität
- Alter (siehe insofern die Checkliste "Allgemeine Gleichbehandlung - Alter")
- Religion oder Weltanschauung: siehe insofern die Checkliste "Allgemeine Gleichbehandlung - Religion"
- Rasse oder ethnischer Herkunft
- erfasst werden:
- unmittelbare Benachteiligungen
- mittelbare Benachteiligungen
- Belästigungen
- sexuelle Belästigungen
- nicht erforderlich ist, dass in Benachteiligungsabsicht gehandelt oder die Benachteiligung sonst schuldhaft bewirkt worden ist
Hinweis: Schutz besteht nicht bei Scheinbewerbungen mit dem alleinigen Ziel des Erhalts des Entschädigungsanspruchs, denn sie sind nicht von
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