Checkliste - Gewerbeaufsicht: Allgemeines

 Arbeitshilfe 

1. Allgemeines

  • Kontrolle über die Einhaltung staatlichen Arbeitsschutzrechts
    • Wahrnehmung der Aufgabe
      • durch Arbeitsschutzbehörden
      • vorrangig durch Gewerbeaufsichtsämter
      • Unterstützung in bestimmten Berufszweigen durch Sonderaufsichtsbehörden, z.B. Bergämter
    • Ausnahme: Zuständigkeit einer Bundesbehörde
  • Rechtsgrundlagen
    • § 139b GewO: Verpflichtung zur Einrichtung einer Gewerbsaufsicht in jedem Bundesland
    • Regelung der Zuständigkeit, inneren Organisation und Tätigkeit im Einzelnen:
      • Angelegenheit der einzelnen Bundesländer, Art. 84 GG
      • deshalb: unterschiedlicher Aufbau der Gewerbeaufsichtsbehörden, d.h. bei dreistufigem Verwaltungsaufbau Zwischenschaltung einer Mittelinstanz (Bezirksregierungen oder Landesgewerbeaufsichtsämter)

2. Aufgaben

  • Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
  • im Vordergrund
    • nicht Einsatz von Sanktionen
    • sondern Vermittlung
      • Bemühen um ein von wechselseitigem Vertrauen geprägtes Verhältnis zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
      • Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen bei Defiziten bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
      • erst bei Erfolglosigkeit Einsatz von Zwangsmitteln

3. Zuständigkeit

  • Einhaltung des umfänglichen Pflichtenkatalogs aus § 139b GewO
  • Erweiterung des Pflichtenkreises in letzten Jahren:
    • nicht nur Kontrolle des technischen

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