Checkliste - Gewerbeaufsicht: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Allgemeines
- Kontrolle über die Einhaltung staatlichen Arbeitsschutzrechts
- Wahrnehmung der Aufgabe
- durch Arbeitsschutzbehörden
- vorrangig durch Gewerbeaufsichtsämter
- Unterstützung in bestimmten Berufszweigen durch Sonderaufsichtsbehörden, z.B. Bergämter
- Ausnahme: Zuständigkeit einer Bundesbehörde
- Wahrnehmung der Aufgabe
- Rechtsgrundlagen
- § 139b GewO: Verpflichtung zur Einrichtung einer Gewerbsaufsicht in jedem Bundesland
- Regelung der Zuständigkeit, inneren Organisation und Tätigkeit im Einzelnen:
- Angelegenheit der einzelnen Bundesländer, Art. 84 GG
- deshalb: unterschiedlicher Aufbau der Gewerbeaufsichtsbehörden, d.h. bei dreistufigem Verwaltungsaufbau Zwischenschaltung einer Mittelinstanz (Bezirksregierungen oder Landesgewerbeaufsichtsämter)
2. Aufgaben
- Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- im Vordergrund
- nicht Einsatz von Sanktionen
- sondern Vermittlung
- Bemühen um ein von wechselseitigem Vertrauen geprägtes Verhältnis zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen bei Defiziten bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- erst bei Erfolglosigkeit Einsatz von Zwangsmitteln
3. Zuständigkeit
- Einhaltung des umfänglichen Pflichtenkatalogs aus § 139b GewO
- Erweiterung des Pflichtenkreises in letzten Jahren:
- nicht nur Kontrolle des technischen
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