Checkliste - Geringfügige Beschäftigung: Mutterschutz
Arbeitshilfe
1. Vorliegen eines Beschäftigungsverbots
- Es bestehen keine Besonderheiten für Geringfügig Beschäftigte, siehe insofern die Checkliste „Mutterschutz – Allgemeines“
- Folgen
- Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung
- Anspruch des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 2 AAG (Aufwendungsausgleichgesetz) gegen Krankenkasse auf Rückerstattung
- des Arbeitsentgelts
- der Sozialversicherungsbeiträge
- Voraussetzung: Abführen der Umlage "U 2"
2. Arbeitsunfähigkeit während Schwangerschaft
- Anspruch auf Vergütung gegen Arbeitgeber
- Dauer: 6 Wochen
- Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung der Entgeltfortzahlung
- Voraussetzung:
- Abführen der Umlage "U 1" nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
- Arbeitgeber beschäftigt nicht mehr als 30 Arbeitnehmer
- Höhe: 80 %
- Voraussetzung:
- Anspruch gegen Krankenkasse auf Krankengeld
- nicht für Beschäftige bis zu 520,00 EUR
- aber für Beschäftigte ab 520,01 EUR (Versicherungspflicht!)
3. Mutterschaftsgeld
- kein Anspruch von der Krankenkasse, da keine eigene Mitgliedschaft in der Krankenkasse, § 19 Abs. 1 MuSchG. Ausnahme: Frauen, aufgrund Studium Mitglied der studentischen Krankenversicherung sind.
- Aber: Zahlung eines Mutterschaftsgeldes
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