Checkliste - Geringfügige Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Grundsätze
Arbeitshilfe
1. Grundsatz
- Keine Benachteiligung wegen geringfügiger Beschäftigung: Verbot der Benachteiligung von Teilzeitarbeitnehmern (§ 4 TzBfG)
2. Arbeitsvertrag
- Anspruch auf schriftlichen Arbeitsvertrag oder
- schriftliche Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen
3. Vergütung
- anteilige Entlohnung je nach Umfang der Arbeitszeit
- entsprechend tarifvertraglicher oder betriebsüblicher Regelung
- Anspruch auf Eingruppierung
4. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung
- keine Verpflichtung zur Nacharbeit
- Arbeitgeber hat keinen Ausfall durch Übernahme der Entgeltfortzahlungskosten aufgrund Umlageverfahren (Meldung bei Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft)
- aber: nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf Krankengeld
5. Urlaub
- Anspruch auf gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betriebsüblichen Urlaub entsprechend der anteiligen Arbeitszeit
6. Feiertage
- Anspruch auf Vergütung
- keine Nacharbeit erforderlich
7. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Seit dem 01.10.2022 liegt die sog. Geringfügigkeitsgrenze nunmehr bei 520,00 EUR; diese ändert sich gemäß der Berechnungsvorgabe in § 8 Abs. 1a SGB
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