Checkliste - Feiertage: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Allgemeines
- Festlegung der gesetzlichen Feiertage
- Zuständigkeit der Länder
- Ausnahme: 3. Oktober
- Entsendung eines Arbeitnehmers
- in anderes Bundesland: Geltung der dortigen Feiertagsbestimmungen
- ins Ausland:
- arbeitsfreier Tag im Ausland: Anspruch auf Vergütung, auch wenn im Inland kein Feiertag
- inländischer Feiertag, der im Ausland kein gesetzlicher Feiertag ist: kein Anspruch auf Vergütung
2. Ausgleich für Feiertagsarbeit
- Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG
- Ausgleichszeitraum von 8 Wochen
- Gewährung des Ersatzruhetages
- unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit (11 Stunden)
- soweit nicht technische oder arbeitsorganisatorische Gründe entgegenstehen
- tarifvertragliche Vereinbarungen zulässig, die von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abweichen, § 12 ArbZG
3. Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
- gesetzliche Grundlage: § 11 Abs. 2 ArbZG
- Höchstarbeitszeit siehe §§ 3, 5 Abs. 2 und 7 ArbZG
- Nachtarbeit an Feiertag, §§ 11 Abs. 2, 6 Abs. 2 ArbZG
- Anspruch auf angemessene Zahl bezahlter
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