Checkliste - Entgeltfortzahlung: Kündigung
Arbeitshilfe
1. Grundsatz im Falle der Kündigung
- Entgeltfortzahlungsanspruch bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen, siehe § 8 Abs. 1 S. 1 EFZG
- wenn Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt: ausreichend, wenn
- Kündigung objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und
- sie den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat
- entscheidend also objektive Ursache, nicht Motiv für Kündigung
- bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Arbeitsunfähigkeit: kein Eingreifen des § 8 Abs. 1 S. 1 EFZG
2. Wirksamkeit der Kündigung
- unterliegt den allgemeinen Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung
- siehe: Checkliste - Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
3. Darlegungs- und Beweislast
- Arbeitnehmer:
- für anspruchsbegründende Tatsachen
- Darstellung der Fakten und unter Beweis stellen, sodass Annahme gerechtfertigt, Arbeitgeber habe aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit gekündigt
- Arbeitgeber:
- substantiiertes Erwidern
So geht's
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Siehe auch
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