Checkliste - Entgeltfortzahlung: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld
- Arbeitsverhältnis = gegenseitiger Vertrag, § 611 Abs. 1 BGB
- Pflicht des Arbeitnehmers: Arbeitsleistung, nur dann Vergütung
- kann oder will er nicht arbeiten: Unmöglichkeit der Arbeitsleistung, § 275 Abs. 1 BGB
- Befreiung des Arbeitgebers von Vergütungspflicht, § 326 BGB
2. Ausnahme: Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
- Voraussetzung: gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage
- Einzelfälle:
- Annahmeverzug des Arbeitgebers, § 615 BGB
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen, § 2 EFZG
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 3 ff. EFZG
- vorübergehende Verhinderung, § 616 BGB
- Freistellung wegen Betriebsratstätigkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG
3. Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit
- gesetzliche Grundlage: §§ 3 ff. EFZG
- Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer: Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
- Erfüllung einer vierwöchigen Wartezeit bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG
- Arbeitsunfähigkeit wegen
- Krankheit
- Vorsorge und Rehabilitation
- rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch
- rechtmäßiger Sterilisation
- Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit grob fahrlässig (oder vorsätzlich) herbeigeführt hat
- kein Verschulden bei Alkoholabhängigkeit, auch grundsätzlich nicht bei
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