Checkliste - Elterngeld: Dauer des Anspruchs
1. Grundsatz: 12 Monate, § 4 Abs. 3 BEEG
Beginn mit Geburt des Kindes
In der Praxis aber zumeist späterer Beginn, da bei Arbeitnehmerinnen ab Geburt erst Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers gezahlt werden.
Diese Zeit wird von den 12 bzw. 14 Monaten abgerechnet.
2. Partnerbonus von 2 weiteren Monatsbeträgen,
wenn bei Partner für 2 Monate Einkommensminderung
3. freie Aufteilung auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes
gleichzeitige Inanspruchnahme des Elterngeldes
ein Elternteil allein 14 Monate, wenn
- eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann
- ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung
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