Checkliste - Elterngeld: Dauer des Anspruchs

 Arbeitshilfe 

1. Grundsatz: 12 Monate, § 4 Abs. 3 BEEG

  • Beginn mit Geburt des Kindes

  • In der Praxis aber zumeist späterer Beginn, da bei Arbeitnehmerinnen ab Geburt erst Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers gezahlt werden.

  • Diese Zeit wird von den 12 bzw. 14 Monaten abgerechnet.

2. Partnerbonus von 2 weiteren Monatsbeträgen,

wenn bei Partner für 2 Monate Einkommensminderung

3. freie Aufteilung auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes

  • gleichzeitige Inanspruchnahme des Elterngeldes

  • ein Elternteil allein 14 Monate, wenn

    • eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann
    • ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung

Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?