Checkliste - Elterngeld: Betreuungsgeld
Arbeitshilfe
1. Rechtsgrundlage
2. Voraussetzungen des Anspruchs
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BEEG
- Der Anspruchsteller hat einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Er lebt mit seinem Kind in einem Haushalt.
- Er betreut und erzieht dieses Kind selbst.
- Keine Voraussetzung ist es, dass der Berechtigte seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat!
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 -5, 7 und 8 BEEG
- Es wird für das Kind keine dauerhaft durch öffentliche Sach- und Personalkostenzuschüsse geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen, insbesondere keine Betreuung in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege
- Ausnahme: § 4a Abs. 2 BEEG sieht vor, dass in bestimmten Härtefällen Berechtigte einen Anspruch auf Betreuungsgeld auch haben, wenn für das Kind für zwanzig Wochenstunden oder weniger im Durchschnitt des Monats eine durch öffentliche
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