Checkliste - Elterngeld: Anspruchsberechtigung und Antrag
1. Anspruchsberechtigung nach § 1 Abs. 1 BEEG
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
mit Kind in gemeinsamem Haushalt leben
Kind selbst betreuen und erziehen
keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit
2. Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigung gegenüber früherem Erziehungsgeld
Erwerbstätige
Beamte
Selbstständige
Erwerbslose Eltern
Studenten
Auszubildende
Adoptiveltern
Verwandte bis dritten Grad und ihre Ehegatten sowie Lebenspartner des Elternteils
- bei schwerer Krankheit oder Tod der Eltern
- bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen
- wenn kein anderer bezieht Elterngeld
3. weitere Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, § 1 Abs. 3 BBEG
wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Adoption aufgenommen hat
wer ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat
wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft
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