Checkliste - Eingruppierung: Mitbestimmung
Arbeitshilfe
1. allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Pflicht, zusammen mit Arbeitgeber, darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, § 75 Abs. 1 BetrVG
- Pflicht, darauf zu achten, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Recht auf umfassende und rechtzeitige Unterrichtung durch Arbeitgeber
- Recht auf Einblick in Listen der Bruttogehälter
- Pflicht zur Verwirklichung der in § 1 AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) genannten Ziele
2. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung neuer Entlohnungsmethoden und deren Änderung
- Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich der Geldfaktoren
- Voraussetzung: keine gesetzliche oder tarifliche Regelung
- Ausnahme: Öffnungsklausel für Arbeitgeber und Betriebsrat
3. Initiativrecht des Betriebsrats
- Vorschlag zu betrieblicher Vergütungsordnung
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