Checkliste - Direktionsrecht: Rechtsschutz
Arbeitshilfe
1. mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers
- außergerichtliche Maßnahmen
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- gerichtliche Maßnahmen
- Feststellungsklage
- z.B. Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
- erforderlich: besonderes Feststellungsinteresse, § 256 Abs. 1 ZPO
- Leistungsklage
- z.B. Änderung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitnehmers
- erforderlich: bestimmter Anspruch bzw. bestimmte Rechtsverletzung
- Feststellungsklage
2. mögliche Maßnahmen des Arbeitnehmers
- außergerichtliche Maßnahmen
- grundsätzlich: Pflicht zur Befolgung einer Anweisung
- Ausnahme: widerrechtliche Anweisung
- Folgen einer grundlosen Verweigerung
- Verlust des Vergütungsanspruchs
- eventuell Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers
- Beachtung der Anweisung unter Vorbehalt
- Klärung der Rechtmäßigkeit in gerichtlichem Verfahren
- nicht rechtmäßige Weisung: Arbeitgeber muss Weisung ändern
- gerichtliche Maßnahmen
- Feststellungsklage
- Leistungsklage
- keine Fristen zu beachten, aber Reaktion sollte zeitnah erfolgen, sonst Anschein, dass Arbeitnehmer Weisung widerspruchslos hinnimmt
- Einschalten eines professionellen Interessenvertreters (Rechtsanwalt, Gewerkschaft)
- § 85 BetrVG: Recht zur Beschwerde beim Betriebsrat
3. gerichtliche Entscheidung
- Ausübung des Direktionsrechts: entsprechend Billigkeit (§ 106 S. 1 GewO
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