Checkliste - Dienstwagen: geldwerter Vorteil
Arbeitshilfe
1. Überlassung des Pkw zur privater Nutzung
- sog. Sachbezug
- erlaubte private Nutzung = geldwerter Vorteil
- Einsparen von Aufwendungen für Anschaffung und Unterhaltung eines eigenen Pkw
- Teil der Vergütung
- aber: nur wenn tatsächlich eine private Nutzung vorliegt – nicht ausreichend, wenn das Fahrzeug nur für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte genutzt werden darf (BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10)
- aber = geldwerter Vorteil, wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer sämtliche Kosten für dessen eigenen Pkw erstattet
- aber steuerfreier Auslagenersatz, § 3 Nr. 50 Alt. 2 EStG
- Zahlung eines Garagengeldes durch Arbeitgeber
- Zweck: Unterstellung des Pkw
- Überlassung von Parkplätzen im Betrieb
- grundsätzlich kein Arbeitslohn
- Arbeitslohn, wenn
- Zahlung von Miete an Dritte
- Überlassung der Parkplätze auch außerhalb der Dienstzeit
- Ausnahme: Überlassung der Nutzung überwiegend im betrieblichen Interesse
2. Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Arten der Versteuerung
- nach §
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