Checkliste - Datenschutz: Allgemeines
Arbeitshilfe
1. Begriff
- Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch
- Schutzrichtung:
- Beachtung durch staatliche Einrichtungen
- Beachtung auch im privaten Rechtsverkehr
- Datenschutz = Persönlichkeitsschutz
2. Gesetzliche Regelung
- DSGVO
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutzgesetze der Länder
- Bisher keine arbeitsrechtliche Spezialregelung
- Im BetrVG: § 79a BetrVG
3. Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Laut § 79a Satz 1 bis 3 BetrVG gilt hier:
- Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten.
- Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Arbeitgeber über Informationen, die Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess des Betriebsrats zulassen.
Daneben ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes aus Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
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