Checkliste - Bewerbung: Rechte und Pflichten

 Arbeitshilfe 

1. Pflichten der Parteien

  • dem Vertragspartner alle für ihn wesentlichen Informationen zum sich anbahnenden Arbeitsverhältnis mitzuteilen
  • alle mit der Bewerbung zusammenhängenden persönlichen Daten mit Sorgfalt zu behandeln

2. unzulässige Fragen

  • = alle die Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers unzulässig einschränken, z.B. Fragen nach
    • Familienplanung
    • frühere Erkrankungen allgemein
    • Schwangerschaft
    • Vermögensverhältnisse
    • Zugehörigkeit zu Gewerkschaft, Religionsgemeinschaft oder Partei (es sei denn, es handelt sich um einen Tendenz-Betrieb, z.B. kirchlicher Arbeitgeber)

3. Personalfragebogen

  • auch in Personalfragebogen nur zulässige Fragen
  • Bewerbungsunterlagen: auf Verlangen des Arbeitnehmers zu vernichten, wenn kein Arbeitsverhältnis zustande kommt
  • Gestaltung von Personalfragebogen: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

4. Freistellung zur Stellensuche

  • Anspruch nach § 629 BGB:
    • auf angemessene Zeit zur Stellensuche nach Kündigung
    • nicht ausreichend: Aufhebungsvertrag oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Anspruch besteht auch bei Auslaufen des Vertrages für Auszubildende und befristet Beschäftigte
    • zur Stellensuche gehören:

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