Checkliste - Bewerbung: Rechte und Pflichten
Arbeitshilfe
1. Pflichten der Parteien
- dem Vertragspartner alle für ihn wesentlichen Informationen zum sich anbahnenden Arbeitsverhältnis mitzuteilen
- alle mit der Bewerbung zusammenhängenden persönlichen Daten mit Sorgfalt zu behandeln
2. unzulässige Fragen
- = alle die Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers unzulässig einschränken, z.B. Fragen nach
- Familienplanung
- frühere Erkrankungen allgemein
- Schwangerschaft
- Vermögensverhältnisse
- Zugehörigkeit zu Gewerkschaft, Religionsgemeinschaft oder Partei (es sei denn, es handelt sich um einen Tendenz-Betrieb, z.B. kirchlicher Arbeitgeber)
3. Personalfragebogen
- auch in Personalfragebogen nur zulässige Fragen
- Bewerbungsunterlagen: auf Verlangen des Arbeitnehmers zu vernichten, wenn kein Arbeitsverhältnis zustande kommt
- Gestaltung von Personalfragebogen: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
4. Freistellung zur Stellensuche
- Anspruch nach § 629 BGB:
- auf angemessene Zeit zur Stellensuche nach Kündigung
- nicht ausreichend: Aufhebungsvertrag oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Anspruch besteht auch bei Auslaufen des Vertrages für Auszubildende und befristet Beschäftigte
- zur Stellensuche gehören:
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