Checkliste - Bewerbung: Mitbestimmung

 Arbeitshilfe 

1. Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebsrat vor jeder Einstellung unterrichten
  • Vorlage der Bewerbungsunterlagen
    • vom Bewerber vorgelegte Unterlagen
    • Personalfragebogen
    • schriftliche Auskünfte von dritter Seite
    • Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen
    • nicht ausreichend z.B. nur Mitteilung der an Auswahl angelegten Kriterien und der abschließenden Bewertung
  • Auskunft über alle außer- und innerbetrieblichen Bewerber geben
  • Auskunft über Auswirkungen der geplanten Maßnahme geben und Zustimmung des Betriebsrates zur geplanten Maßnahme einholen
  • bei Einschaltung eines externen Personalberatungsunternehmens: Auskunftspflicht beschränkt auf Personen und deren Bewerbungsunterlagen, die Arbeitgeber von Personalberatungsunternehmen genannt bekommt

2. Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung

  • Recht auf
    • Beteiligung am Verfahren (§ 81 Abs. 1 SGB IX)
    • bei Vorliegen von Vermittlungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit oder Bewerbungen von Schwerbehinderten: Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen
    • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
    • Unterrichtung durch Arbeitgeber (s.o. Betriebsrat), § 81 SGB IX
      • Verstoß = Ordnungswidrigkeit

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