Checkliste - Bewerbung: Mitbestimmung
Arbeitshilfe
1. Mitbestimmung des Betriebsrats
- Pflichten des Arbeitgebers (§ 99 BetrVG)
- Betriebsrat vor jeder Einstellung unterrichten
- Vorlage der Bewerbungsunterlagen
- vom Bewerber vorgelegte Unterlagen
- Personalfragebogen
- schriftliche Auskünfte von dritter Seite
- Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen
- nicht ausreichend z.B. nur Mitteilung der an Auswahl angelegten Kriterien und der abschließenden Bewertung
- Auskunft über alle außer- und innerbetrieblichen Bewerber geben
- Auskunft über Auswirkungen der geplanten Maßnahme geben und Zustimmung des Betriebsrates zur geplanten Maßnahme einholen
- bei Einschaltung eines externen Personalberatungsunternehmens: Auskunftspflicht beschränkt auf Personen und deren Bewerbungsunterlagen, die Arbeitgeber von Personalberatungsunternehmen genannt bekommt
2. Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung
- Recht auf
- Beteiligung am Verfahren (§ 81 Abs. 1 SGB IX)
- bei Vorliegen von Vermittlungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit oder Bewerbungen von Schwerbehinderten: Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Unterrichtung durch Arbeitgeber (s.o. Betriebsrat), § 81 SGB IX
- Verstoß = Ordnungswidrigkeit
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