Checkliste - Betriebsübergang: Beteiligung des Betriebsrats
Arbeitshilfe
1. Zweck
- Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
- Fortbestand der Selbstständigkeit des Unternehmens oder Betriebs nach Betriebsübergang: Fortbestand der Arbeitnehmervertretung
2. Verpflichtung zur Information der Arbeitnehmervertretung
- Gegenstand
- Zeitpunkt des Übergangs
- Grund des Übergangs
- rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs für Arbeitnehmer
- hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen
- Verpflichteter
- Veräußerer
- Erwerber
- Zeitpunkt der Unterrichtung
- rechtzeitig vor Vollzug des Übergangs
3. Folgen des Betriebsübergangs für den Betriebsrat
- Übergangsmandat
- wenn im neuen Betrieb kein Betriebsrat besteht
- Bedeutung: Betriebsrat bleibt im Amt und führt Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter
- Voraussetzungen, § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG:
- Betriebsspaltung
- Betriebsteile bleiben betriebsratsfähig nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG
- Wahrnehmung des Mandats
- Betriebsrat des veräußerten Betriebs
- bei Zusammenlegung von Betrieben (Betriebsteilen): Betriebsrat des größten Betriebs (Betriebsteils)
- Ende des Übergangsmandats
- Wahl eines neuen Betriebsrats
- spätestens 6 Wochen
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