Checkliste - Betriebsratsarbeit: Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung, die sich der Betriebsrat gemäß § 36 BetrVG geben soll, enthält Bestimmungen über die innere Organisation der Betriebsratsarbeit. Als Inhalt können die Sachverhalte konkretisiert werden, die in § 26 ff. BetrVG geregelt sind:
1. Geltungsdauer der Geschäftsordnung
- in der Regel für die Dauer der laufenden Amtsperiode
- Änderungsmöglichkeiten während der Laufzeit
- Schriftform
2. Betriebsratssitzungen
- regelmäßige Sitzungen
- außerordentliche Sitzungen
3. Einladungen zu Betriebsratsitzungen
- Art und Weise der Einladung
- Zuständigkeit für Einladung (Benennung eines Verantwortlichen)
- Adressaten der Einladung
- Zugang der Einladung
- Art und Weise der Betriebsratssitzung: Präsenzsitzung hat Vorrang, Video- und Telefonkonferenz oder Hybridformat ebenfalls möglich (siehe die Vorgaben in § 30 Abs. 1 bis 3 BetrVG)
- Verpflichtung zur Abmeldung bei Verhinderung
- Einladung von Ersatzmitgliedern
- Einladung von sachkundigen Arbeitnehmern
- Anhörung von Arbeitnehmern
4. Tagesordnung für Betriebsratssitzungen
- Vorschlagsrecht
- Frist für Einreichung von Vorschlägen
- Inhalt der
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