Checkliste - Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung
Arbeitshilfe
Die Direktversicherung ist eine der Formen der betrieblichen Altersversicherung.
1. Rechtsgrundlage
2. Inhalt
- Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
- versicherte Person der Arbeitnehmer
- Die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten erfolgen.
- Rentenversicherung oder
- Möglich sowohl als Renten- als auch als Kapitalzahlung.
3. Formen
- Kapitallebensversicherung
- gemischte Kapitallebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Rentenversicherung oder
- fondsgebundene Lebensversicherung
4. Gewährung durch den Arbeitgeber
- durch Gehaltsumwandlung oder
- als zusätzliche Vergütung
- immer zu beachten: Gleichbehandlungsgrundsatz
5. Insolvenz des Arbeitgebers
Arbeitnehmer hat widerrufliches Bezugsrecht:
- Bezugsberechtigte Person kann von dem Arbeitgeber jederzeit ausgewechselt werden.
- Bei einer Insolvenz gehört die Versicherung zur Insolvenzmasse.
- Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuzuordnen. Der Arbeitnehmer verliert seine Ansprüche bzw. kann seine Schadensersatzansprüche bei dem Insolvenzverwalter anmelden.
- Wenn der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat, steht
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